Steuerzahlungstermine Dezember 2024
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Di. 10.12.2024 | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 13.12.2024 |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 13.12.2024 | |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | 13.12.2024 | |
| Umsatzsteuer | 13.12.2024 |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage
vor dem Fälligkeitsdatum eingereicht werden.